Lärmkartierung Textliche Erläuterungen

Rechtlicher Hintergrund

Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) wurde im Juni 2002 erstmalig europaweit eine Vorschrift erlassen, die sich mit der Erfassung von Lärmbelastungen und der Erstellung von Maßnahmenplänen befasst. Ziel der Richtlinie ist es, europaweit auf der Grundlage harmonisierter Lärmbelastungs-Kennzahlen (Lärmindizes) und Berechnungsverfahren ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren. Dabei ist es das Ziel, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

Wesentliche Bestandteile der Umgebungslärmrichtlinie sind zum einen die Lärmkarten, mit denen die bestehende Belastung durch Umgebungslärm ermittelt werden soll und zum anderen der Lärmaktionsplan, mit dem die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der nationalen Regelungen in den §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden seit 2007 die Lärmkarten und der Lärmaktionsplan erstellt und seither regelmäßig überprüft und ggf. überarbeitet.

Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastungen für die jeweiligen Lärmarten dar. Die graphische Darstellung der Lärmsituation erfolgt mittels Isophonen-Bändern. Diese sind in 5 dB(A) Bänder abstuft und stellen die Lärmpegel ganztags (0-24 Uhr) von über 55 bis über 75 dB(A) und nachts (22-6 Uhr) von über 50 dB(A) bis über 70 dB(A) dar. Ergänzt werden Sie durch tabellarische Angaben zur Lärmbelastung (Betroffenheitsstatistik).

Die Lärmindizes Lden und Lnight dienen als Beschreibung für die Lärmbelastung. Der Tag-Abend-Nacht-Pegel (day-evening-night) Lden basiert auf dem A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel, wobei Abend und Nacht durch einen Zuschlag stärker gewichtet werden, um die höhere Störwirkung in diesem Zeitabschnitt zu berücksichtigen. Der Nachtpegel (Lnight) spiegelt die Lärmbelastung nur für den Nachtzeitraum wieder (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) und entspricht dem bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel für diesen Zeitraum.

Die Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt ausschließlich durch Berechnung mit spezieller Software. Für die Erarbeitung der Lärmkarten wird ein 3-dimensionales Berechnungsmodell erstellt, das unter anderem die Verkehrswege, das Verkehrsaufkommen, die Geländeoberfläche, Gebäude mit Gebäudenutzung und Einwohnerzahl sowie Lärmschutzbauwerke (Wände, Wälle) berücksichtigt. Lärmkarten sind getrennt für jede Lärmart (Straßen-, Schienen-, Flug- und Gewerbelärm) zu erstellen.

Die Lärmkarten dienen zur Ableitung der räumlichen und thematischen Schwerpunkte einer künftigen kommunalen Lärmschutzpolitik und sollen die Bürger über die Umgebungslärmbelastung informieren. Weitere Schlussfolgerungen aus den dargestellten Ergebnissen – etwa die Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen oder der Vergleich mit nationalen Orientierungs-, Grenz- oder Richtwerten - ist aufgrund der vom nationalen Recht abweichenden (EU-einheitlichen) Berechnungsvorschriften grundsätzlich nur näherungsweise und mit großen Vorbehalten möglich. Erschwerend kommen die anders gelagerten Beurteilungszeiträume, Gesamtpegel über 24 Stunden und 8-Stunden-Nachtpegel statt 16-Stunden Tagespegel und 8-Stunden-Nachtpegel hinzu.

Darstellung der Brücken in den strategischen Lärmkarten

Die Berechnungen erfolgten 4 m ü. Gelände, somit sind viele Bücken in den Plänen nicht sichtbar.

Darstellung der Lärmschutzwände und der Lärmschutzwälle

Die Lärmschutzwände werden in den Karten dargestellt, die Wälle aber nicht. Trotzdem wurden sie bei den Berechnungen berücksichtigt.
Die Lärmschutzwälle sind bereits im digitalen Oberflächenmodell enthalten, welche der Berechnung zu Grunde liegt.

Industrie- und Gewerbelärm

Innerhalb von Ballungsräumen ist bei der Lärmkartierung auch der Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen zu kartieren. Zu erfassen sind dabei diejenigen Anlagen, die unter die europäische Richtlinie über Industrieemissionen fallen (Richtlinie 2010/75/EU, kurz IE-Richtlinie), einschließlich Häfen mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr. Diese Anlagen werden auch als IE-Anlagen bezeichnet.

Ungenauigkeiten bei Gebäudekanten, Straßen, sonstiges

Die Lärmkarten werden im 5-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben und dabei schrittweise verbessert.
Durch die unterschiedlichen, voneinander abweichenden Aussageschärfen (Landesvermessung und städtische Vermessungsdaten) ergeben sich in Einzelfällen geringe Lageungenauigkeiten, die allerdings für die grundsätzliche Aussagekraft der Lärmkarten als gebietsbezogenenes Immissionsschutzinstrument nicht relevant sind. Diese Ungenauigkeiten werden mit den Fortschreibungen bereinigt.