Video zur Bebauungsplan Anwendung »
In der Übersichtskarte erscheinen zunächst blau umrandet die Geltungsbereiche der Bebauungspläne, welche nach 1960 erstellt wurden. Auf der linken Seite können im Feld „Planwerk“ zusätzlich die Bebauungspläne mit Erstellungsdatum vor 1960 ausgewählt werden. Die Grenzen der Geltungsbereiche dieser Bebauungspläne erscheinen dann im Kartenfeld als rot gestrichelte Flächenpolygone. Bei diesen Bebauungsplänen handelt es sich fast ausschließlich um Baufluchtenpläne.
Es gibt drei Möglichkeiten zum Bebauungsplan zu gelangen:
a) Durch Eingabe des Straßennamens in das Suchfeld „Adressensuche“ links oberhalb der Karte. Sobald der Straßennamen dort angezeigt wird, besteht die Möglichkeit die Hausnummer in das neu erscheinende Feld einzugeben um das Ergebnis zu präzisieren. Sobald Sie eine Hausnummer eingegeben haben wird der gesuchte Ort mit einem blauen Marker im Kartenfenster angezeigt.
b) Mithilfe der Navigationsinstrumente „Zoomen“ (+ und – am oberen rechten Kartenrand oder mit dem Mausrad) und „Ziehen“ (linke Maustaste festhalten und bewegen) haben Sie die Möglichkeit mit der Maus in den gewünschten Bereich zu navigieren und mittels Klicken den gesuchten Ort auszuwählen.
c) Anhand der Flurstücksuche im Fenster auf der linken Bildschirmseite. Nach Eingabe der Flurstücknummer und einem Klick auf das Feld „Suche starten“ erscheint ein neues Fenster. Durch Anklicken des Lupensymbols wird das gesuchte Flurstück in der Karte blau markiert.
Die Geltungsbereiche verschiedener Bebauungspläne können sich auch überlagern, bitte lesen Sie auch hierzu die Hinweise. Für die Darstellung im Kartenfenster hat dies zur Folge, dass die in der Liste unter „Pläne“ aufgeführten Bebauungspläne die darunter aufgeführten überdecken. Durch Anklicken und Ziehen kann die Reihenfolge der Bebauungspläne in der Liste und damit auch in der Darstellung im Kartenfenster verändert werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Bebauungspläne über das Suchfeld „Planname“ zu finden. Hier ist zu beachten, dass hier die Nummer des Bebauungsplans eingetragen werden muss.